Unternehmensverantwortung

Unsere Chartas und Verpflichtungen

Unser CSR-Ansatz beruht auf konkreten, zertifizierten und messbaren Verpflichtungen. Er prägt, wie wir produzieren, einkaufen, zusammenarbeiten und innovieren.

Mit unseren ISO-Zertifizierungen, dem Label EcoEntreprise und anspruchsvollen internen Chartas schaffen wir nachhaltige Leistung für unsere Kunden, unsere Mitarbeitenden und unsere Umwelt.

Zertifizierung ISO 9001ISO 9001Lemtech
Zertifizierung ISO 14001ISO 14001Lemtech
Label EcoEntrepriseEcoEntrepriseTexner · Beltus
01

Verhaltenskodex

Beziehungen zu Kunden und Partnern

Texgroup gründet seine Geschäftsbeziehungen auf Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit und gegenseitigen Respekt. Wir verpflichten uns, unsere Zusagen einzuhalten, die geltenden Gesetze und Vorschriften anzuwenden, unsere Partner fair zu behandeln und die Zufriedenheit unserer Kunden durch faire Geschäftspraktiken sicherzustellen.

Wir erwarten auch von unseren Partnern und Subunternehmern, dass sie diese Grundsätze gemäss unserer ethischen Lieferantencharta einhalten.

Unsere Mitarbeitenden

Die Mitarbeitenden sind das Fundament von Texgroup. Wir schaffen ein Arbeitsumfeld, in dem sich jede Person respektiert und sicher fühlt und Entwicklungsmöglichkeiten hat.

Integrität und Geschäftsethik

Texgroup verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Korruption, Bestechung und unlauteren Geschäftspraktiken. Die Mitarbeitenden müssen Interessenkonflikte vermeiden und jede potenziell problematische Situation ihrem Vorgesetzten melden.

Die Vertraulichkeit geschäftlicher, technischer, finanzieller und persönlicher Informationen wird gemäss den geltenden Pflichten geschützt, auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Texgroup verpflichtet sich zudem, die Personendaten seiner Mitarbeitenden, Kunden und Partner gemäss den geltenden Vorschriften und nur im für seine Tätigkeit notwendigen Rahmen zu bearbeiten.

Natürliche Umwelt

Texgroup verpflichtet sich, die Umweltauswirkungen seiner Tätigkeit zu verringern, indem der Verbrauch von Wasser, Energie und Rohstoffen begrenzt wird.

Wir fördern die Trennung und das Recycling von Abfällen, den Einsatz umweltfreundlicherer Materialien und Verfahren sowie die Optimierung der Transporte.

Zudem fördern wir die Kreislaufwirtschaft, indem wir die Wiederverwendung von Materialien und die laufende Verbesserung unserer Umweltpraktiken vorantreiben.

Lieferkette

Texgroup verlangt von seinen Lieferanten und Subunternehmern die Einhaltung hoher sozialer und ökologischer Standards, insbesondere das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit sowie die Gewährleistung sicherer Arbeitsbedingungen. Diese Anforderungen sind in unserer ethischen Lieferantencharta festgelegt.

Meldung von Unregelmässigkeiten

Alle Mitarbeitenden können in gutem Glauben einen Verstoss gegen den Verhaltenskodex oder interne Regeln von Texgroup gemäss unserer Richtlinie zur Meldung von Unregelmässigkeiten melden. Meldungen können an info@texgroup.ch oder über die anderen in dieser Richtlinie vorgesehenen Kanäle gerichtet werden.

Texgroup verpflichtet sich, Personen, die in gutem Glauben Unregelmässigkeiten melden, vor jeglicher Form von Vergeltung zu schützen.

Umsetzung und Überprüfung

Texgroup erwartet von allen Mitarbeitenden, dass sie diesen Kodex einhalten. Jede Führungskraft stellt sicher, dass die ihr unterstellten Mitarbeitenden davon Kenntnis nehmen.

Der Kodex wird jährlich oder bei wesentlichen Änderungen der Geschäftstätigkeit oder des rechtlichen Umfelds überprüft.

02

Richtlinie für verantwortungsvolle Beschaffung

Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeitenden von Texgroup, die an Beschaffungsprozessen und Lieferantenbeziehungen beteiligt sind, unabhängig von der Beschaffungskategorie: Rohstoffe, Fertigprodukte, Produktions-, Transport- und andere Dienstleistungen.

Grundsätze der verantwortungsvollen Beschaffung

Texgroup berücksichtigt bei der Beschaffung soziale, ökologische und wirtschaftliche Aspekte, um eine verantwortungsvolle Lieferkette zu gewährleisten.

  • Sozial: Achtung der Menschenrechte, Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit sowie Gewährleistung sicherer und würdiger Arbeitsbedingungen.
  • Ökologisch: Bevorzugung von Materialien und Verfahren mit geringerer Umweltbelastung, Förderung der Kreislaufwirtschaft und Abfallreduktion.
  • Wirtschaftlich: Aufbau dauerhafter Lieferantenbeziehungen auf der Grundlage von gegenseitigem Respekt, Transparenz und fairem Wettbewerb.

Diese Verpflichtungen sind in unserer ethischen Lieferantencharta festgelegt.

Kriterien für Auswahl und Bewertung der Lieferanten

Texgroup bezieht soziale, ökologische und ethische Kriterien in die Bewertung seiner Lieferanten ein und kann angekündigte oder unangekündigte Audits durchführen, um deren Konformität zu überprüfen. Wir bevorzugen Lieferanten, die ihr Engagement für nachhaltige Entwicklung durch Dokumente, Zertifizierungen oder Auditergebnisse belegen.

Risikomanagement in der Lieferkette

Texgroup identifiziert und überwacht die sozialen und ökologischen Risiken seiner Lieferkette unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Textilbranche und der betroffenen Länder. Die Massnahmen werden dem ermittelten Risiko angepasst.

Bei Verstössen arbeiten wir mit dem Lieferanten an Korrekturmassnahmen. Mangelnde Zusammenarbeit kann zur Aussetzung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung führen.

Verstösse gegen diese Richtlinie können an info@texgroup.ch gemeldet werden.

Umsetzung und Überprüfung

Diese von der Geschäftsleitung von Texgroup genehmigte und öffentlich zugängliche Richtlinie wird von allen an der Beschaffung beteiligten Mitarbeitenden umgesetzt. Sie wird jährlich oder bei wesentlichen Änderungen der Tätigkeit oder des rechtlichen Rahmens überprüft.

03

Richtlinie zur Meldung von Unregelmässigkeiten

Definition von Unregelmässigkeiten

Als Unregelmässigkeit gilt für Texgroup jede Handlung oder Unterlassung, die gegen Gesetze, interne Regeln oder ethische Grundsätze des Unternehmens verstossen kann. Dazu gehören insbesondere Menschenrechtsverletzungen, Diskriminierung, Belästigung, Verstösse gegen die Arbeitssicherheit, Umweltschäden, Korruption sowie Verletzungen der Vertraulichkeit und des Datenschutzes.

Diese Richtlinie gilt sowohl für erwiesene Verstösse als auch für begründete Verdachtsfälle. Für eine Meldung in gutem Glauben sind keine Beweise erforderlich.

Meldeberechtigte Personen

Alle Mitarbeitenden von Texgroup können unabhängig von ihrer Funktion eine Meldung machen.

Diese Möglichkeit steht auch externen Personen offen: Lieferanten, Subunternehmern, Geschäftspartnern sowie allen Personen, die im Rahmen der Tätigkeit von Texgroup von einer Unregelmässigkeit Kenntnis erhalten haben.

Die Meldung kann auch durch eine Vertretung oder Vertrauensperson im Namen der meldenden Person erfolgen.

Interne Meldung

Meldungen können über folgende Kanäle an die Geschäftsleitung von Texgroup gerichtet werden:

  • E-Mail: info@texgroup.ch
  • Telefon: +41 (0)27 205 60 20
  • Post: Texgroup, Rte du Moulin 56, CH-3977 Granges
  • Persönlich: am Sitz von Texgroup in Granges, nach Vereinbarung

Schriftliche Meldungen werden in allen Sprachen entgegengenommen.

Externe Meldung

Texgroup respektiert das Recht jeder Person, eine Meldung bei den zuständigen externen Behörden einzureichen. Dazu gehören insbesondere:

  • das kantonale Arbeitsinspektorat (Arbeitsinspektorat des Kantons Wallis) für Fragen zu Arbeit, Mobbing und Beschäftigungsbedingungen;
  • die Strafbehörden bei Verdacht auf eine Straftat;
  • die zuständige Aufsichtsbehörde.

Schutz der meldenden Person

Texgroup schützt jede Person, die in gutem Glauben eine Meldung macht. Die Identität bleibt gewahrt, anonyme Meldungen werden akzeptiert und Vergeltungsmassnahmen werden nicht geduldet.

Eine Meldung gilt als in gutem Glauben erfolgt, wenn sie auf einem begründeten Verdacht beruht, auch wenn sich die Unregelmässigkeit letztlich nicht bestätigt. Meldungen, die wissentlich auf falschen Angaben beruhen, geniessen diesen Schutz nicht.

Bearbeitung der Meldung

Texgroup bearbeitet jede Meldung entsprechend ihrer Art und Schwere. Das Verfahren kann eine Vorabklärung, eine Untersuchung, Korrektur- oder Disziplinarmassnahmen und, falls nötig, eine Benachrichtigung der zuständigen Behörden umfassen.

Die meldende Person wird über die Ergebnisse des Verfahrens informiert, sofern die Anonymität dies nicht verunmöglicht.

Umsetzung und Überprüfung

Diese Richtlinie wurde von der Geschäftsleitung von Texgroup genehmigt und ist öffentlich zugänglich. Sie wird jährlich oder bei wesentlichen Änderungen der Geschäftstätigkeit oder des rechtlichen Umfelds überprüft.

04

Ethische Lieferantencharta

Verpflichtungen von Texgroup

Texgroup setzt auf dauerhafte und ausgewogene Beziehungen zu seinen Lieferanten, die auf Vertrauen, Integrität und Transparenz beruhen.

Wir verpflichten uns, unsere Partner nach objektiven und fairen Kriterien auszuwählen, ihre vertraulichen Informationen und ihr geistiges Eigentum zu schützen und die vereinbarten Zahlungsfristen einzuhalten.

Wir fördern die Zusammenarbeit und die laufende Verbesserung, indem wir bei Verstössen nach Korrekturlösungen suchen. Wir ermutigen unsere Lieferanten zudem, Bedenken an info@texgroup.ch zu melden, ohne bei einer Meldung in gutem Glauben Vergeltung befürchten zu müssen.

Schliesslich behält sich Texgroup das Recht vor, bei seinen Lieferanten und Subunternehmern Audits durchzuführen, um die Einhaltung der Verpflichtungen unserer ethischen Lieferantencharta zu überprüfen.

Verpflichtungen des Lieferanten

Texgroup verlangt von seinen Lieferanten die Einhaltung der Gesetze, ethischer Normen und der internationalen Menschenrechte. Dies bedeutet null Toleranz gegenüber Korruption, unlauteren Geschäftspraktiken, Geldwäscherei, Interessenkonflikten, Diskriminierung, Belästigung, Zwangs- und Kinderarbeit.

Arbeitsbedingungen und Menschenrechte

Die Lieferanten müssen sichere und würdige Arbeitsbedingungen, eine den geltenden Bestimmungen entsprechende Entlöhnung, Chancengleichheit und die Achtung der Würde jeder arbeitenden Person gewährleisten.

Umweltschutz

Sie sind verpflichtet, die Umweltauswirkungen ihrer Tätigkeit zu verringern, Verschmutzungen zu vermeiden, natürliche Ressourcen zu schonen und die Kreislaufwirtschaft, die Abfallreduktion und das Recycling zu fördern.

Datenschutz und Risikomanagement

Die Lieferanten müssen Personendaten schützen, soziale und ökologische Risiken in ihrer Lieferkette identifizieren und Texgroup jedes Risiko und jeden Verstoss unverzüglich melden.

Diese Anforderungen bilden die Grundprinzipien unserer ethischen Lieferantencharta.

Erklärung des Lieferanten

Texgroup verlangt von seinen Lieferanten, dass sie die Grundsätze seiner ethischen Charta einhalten und an ihre Mitarbeitenden und eigenen Lieferanten weitergeben. Jedes Risiko eines Verstosses ist unverzüglich an info@texgroup.ch zu melden.

Die Lieferanten müssen ihre Mitarbeitenden zudem über die Möglichkeit informieren, Unregelmässigkeiten direkt an Texgroup zu melden. Zur Überprüfung dieser Verpflichtungen können angekündigte oder unangekündigte Audits durchgeführt werden. Jeder Verstoss kann zur Aussetzung oder Beendigung der Zusammenarbeit führen.

05

Menschenrechtsrichtlinie

Grundlagen und Referenzrahmen

Die Richtlinie von Texgroup stützt sich auf anerkannte internationale Referenzrahmen zu Menschenrechten, Arbeitsbedingungen, verantwortungsvoller Beschaffung und nachhaltiger Entwicklung.

Sie orientiert sich insbesondere an den Grundsätzen der Vereinten Nationen, der OECD und der IAO, an der Norm ISO 20400 zur nachhaltigen Beschaffung sowie an der Agenda 2030 der Vereinten Nationen.

In unserer eigenen Tätigkeit

Texgroup verpflichtet sich, ein sicheres, faires und menschenrechtskonformes Arbeitsumfeld zu gewährleisten.

Wir halten das Arbeitsrecht und die Entlöhnungsregeln ein, fördern Vielfalt und Chancengleichheit und bekämpfen jede Form von Diskriminierung und Belästigung.

Wir schützen die Privatsphäre der Mitarbeitenden und respektieren ihre Vereinigungs- und Mitwirkungsrechte.

Wir widmen Arbeitsmigrantinnen und -migranten besondere Aufmerksamkeit und verbieten Zwangsarbeit, Menschenhandel und Kinderarbeit strikt. Zudem achten wir auf die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeitenden und Dritter.

In der Lieferkette

Texgroup verlangt von seinen Lieferanten, Subunternehmern und Partnern die Achtung der grundlegenden Menschenrechte und der IAO-Übereinkommen.

Wir bewerten Nachhaltigkeitsrisiken, widmen Arbeitsmigrantinnen und -migranten besondere Aufmerksamkeit und führen Audits bei unseren wichtigsten Lieferanten durch.

Unsere Partner müssen diese Verpflichtungen auch an ihre eigenen Lieferanten weitergeben und jedes Risiko einer Menschenrechtsverletzung melden.

Wir setzen auf langfristige Zusammenarbeit und arbeiten mit den Beteiligten daran, Risiken vorzubeugen und bei Bedarf Korrekturmassnahmen umzusetzen.

Gegenüber lokalen Gemeinschaften

Texgroup verpflichtet sich, die Rechte der lokalen Gemeinschaften in den Regionen zu achten, in denen wir tätig sind und in denen unsere Produkte hergestellt werden.

Wir halten die gesetzlichen Vorgaben zu Umweltschutz und öffentlicher Gesundheit ein, begrenzen die negativen Auswirkungen unserer Tätigkeit und derjenigen unserer Lieferanten und berücksichtigen lokale Sitten und Traditionen im Einklang mit den internationalen Menschenrechten.

Meldemechanismus

Texgroup stellt allen Anspruchsgruppen einen Meldekanal für mutmassliche Menschenrechtsverletzungen in seiner Tätigkeit oder Lieferkette zur Verfügung.

Meldungen können in allen Sprachen an info@texgroup.ch gesendet werden. Sie werden vertraulich behandelt, auf Wunsch auch anonym.

Texgroup verbietet jede Form von Vergeltung gegenüber Personen, die in gutem Glauben eine Meldung machen.

Umsetzung und Verantwortlichkeiten

Diese Richtlinie wurde von der Geschäftsleitung von Texgroup genehmigt und ist öffentlich zugänglich. Ihre Umsetzung liegt in der Verantwortung aller Mitarbeitenden von Texgroup, unabhängig von ihrer Funktion.

Die Richtlinie wird mindestens einmal jährlich oder bei wesentlichen Änderungen der Geschäftstätigkeit oder des rechtlichen Umfelds überprüft.

Diese Richtlinien wurden von der Geschäftsleitung von Texgroup genehmigt. Sie werden jährlich oder bei wesentlichen Änderungen der Tätigkeit oder des rechtlichen Rahmens überprüft.

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